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Urteil zum Kommunalwahlrecht: Klare Entscheidung für die Wahlgleichheit

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Urteil zum Kommunalwahlrecht: Klare Entscheidung für die Wahlgleichheit

Freie Liste Immenhausen
Veröffentlicht von Freie Liste in Presse & Statements · Sonntag 01 Feb 2026 · Lesezeit 1:00
Urteil zum Kommunalwahlrecht: Klare Entscheidung für die Wahlgleichheit

Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs ist eine deutliche Ohrfeige für die Landesregierung aus CDU und SPD.
Die Kommunalwahlrechtsreform ist verfassungswidrig – und damit ein Angriff auf Wahlgleichheit und kommunale Demokratie. Statt Demokratie zu stärken, sollten kleinere Parteien, Wählergruppen und unabhängige Initiativen zurückgedrängt werden. Dieses Vorgehen ist nun zu Recht gescheitert.
Besonders problematisch ist das Timing: Kurz vor den Kommunalwahlen herrscht Rechtsunsicherheit – auf dem Rücken von Ehrenamtlichen, Wahlleitungen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Gerade die kommunale Demokratie lebt von Vielfalt, Bürgernähe und unabhängigen Stimmen. Wer die Spielregeln zu eigenen Gunsten verändern will, schadet dem Vertrauen in die Demokratie. Hessen braucht eine Politik, die Verfassung und Ehrenamt respektiert – nicht eine, die erst vom Gericht gestoppt werden muss.
„Mit Blick auf Schwarz-Rot ergänzte Hessens höchster Richter in der Urteilsbegründung, gerade bei der Wahlgesetzgebung bestehe die Gefahr, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich „vom Ziel des eigenen Machterhalts“ leiten lasse,
statt das Gemeinwohl in den Blick zu nehmen“- das bringt es genau auf den Punkt.


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SteffenScharnagl
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